Der Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss (KSA) ist für die kreisseitig eingesetzten Schiedsrichter zuständig. Das umfasst sowohl deren Einsatz als auch deren Aus- und Fortbildung.
Die KSA-Mitglieder werden in ihre Funktion durch den Kreisvorstand berufen, der Vorsitzende wird durch den Kreistag gewählt.
Ein Link zur kreis-eigenen Schiedsrichter-Seite findet man am rechten Seitenrand.