Spielgemeinschaften: Zusammenhalt ist mehr!
Der demographische Wandel macht vor allem den Amateurvereinen im ländlichen Raum zu schaffen. Viele Mannschaften haben Schwierigkeiten, eine Startelf zu füllen. Hier kann die Bildung einer Spielgemeinschaft (SG) helfen. Sie ist eine Kooperation örtlich nah beieinander liegender Vereine, die gemeinsam für eine Saison am Spielbetrieb teilnehmen. Welche Bedingungen für die Bildung erforderlich sind, erfahren Sie auf dieser Seite.
Der Antrag, den die beteiligten Vereine unter Nennung eines Verantwortlichen stellen, muss vom jeweiligen Kreisvorstand genehmigt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag nur auf Kreisebene gestellt werden kann und keiner der Vereine mit einer Mannschaft der entsprechenden Altersklasse am überkreislichen Spielbetrieb teilnehmen darf. Die Genehmigung zur Bildung einer SG wird zeitlich auf 3 Jahre befristet. Die Auflösung vor Ablauf der 3 Jahre einer SG muss bis zum 31.05. beim Kreisvorstand über das E-Postfach angezeigt werden. Wird nach Ablauf der 3 Jahre gem. Ziff. 5 kein Verlängerungsantrag gestellt, gilt die SG als aufgelöst.
Die Mannschaften einer Spielgemeinschaft sind bis zur vierten Spielklasse der Damen, beziehungsweise der sechsten Spielklasse der Herren aufstiegsberechtigt. Voraussetzung für den Aufstieg ist, dass die Spielgemeinschaft bereits seit drei Jahren besteht und am Spielbetrieb teilgenommen hat.
Weitere Details und Informationen zur Gründung und Durchführung einer Spielgemeinschaft finden Sie im Downloadbereich am rechten Seitenrand. Dort ist auch das Antragsformular bereitgestellt.