Bitte die Besonderheiten zum Zweitspielrecht für den Ü-Bereich beachten!
Das Zweitspielrecht wird durch einen Spielerpass nachgewiesen. Der Spielerpass wird bei der Passabteilung des WDFV beantragt (Postweg). Voraussetzung für ein Zweitspielrecht ist,
Ein Zweitspielrecht wird längstens für eine Spielserie erteilt. Es erlischt automatisch, wenn die Spielberechtigung für den Stammverein beendet wird.
Beispiel: Der Spieler A ist 34 Jahre alt und besitzt seit Jahren für den Verein B eine Spielberechtigung. Aktuell besteht für ihn in seinem Stammverein (Verein B) nicht mehr die Möglichkeit in einer Ü-Mannschaft zu spielen, da dieser Verein in der laufenden Saison keine Mannschaft ab Ü32 für den Spielbetrieb gemeldet hat. Der Verein hat jedoch eine Ü40 gemeldet, hierfür fehlt ihm jedoch aufgrund seines Alters noch das nötige Spielrecht. Der Spieler meldet sich bei Verein B nicht ab (um evtl. noch am regulären Senioren-Meisterschaftsspielbetrieb teilzunehmen), möchte jedoch bei Verein C in der Ü32 spielen. Um eine Zweitspielberechtigung zu erhalten, muss nunmehr Verein B schriftlich bestätigen, dass der Spieler A nicht altersgerecht (in der Ü32) eingesetzt werden kann. Der Verein C beantragt mit diesem Schriftstück eine offizielle Spielberechtigung (Zweitspielrecht / Grüner Pass) beim WDFV. Das Zweitspielrecht gilt ebenfalls für die laufende Saison.
Für den Nachweis der nicht vorhandenen Spielmöglichkeit können Sie das Formblatt "Zweitspielrecht für den Ü-Bereich" nutzen.
Senden Sie dieses bitte mit den entsprechenden Bestätigungen und mit einem offiziellen "Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung" an die Passstelle des WDFV. Von dort erhalten Sie einen Spielerpass zugeschickt. Es ist nicht erforderlich, dass die Anträge vorher vom Fußballkreis bestätigt werden müssen. Jedoch ist vom "Zweitspiel-Verein" eine Kopie des Antrags auf Spielberechtigung an den Staffelleiter Altliga des Kreises Olpe
Thomas Will, Am Wolfshorn 29, 57399 Kirchhundem oder per Mail an Thomas.Will.WE@Web.de zu senden.