Daten , Zahlen , Fakten
sowie Ausgangslagen und Bekundungen
zum Gemein-/Solidarwesen der LA-Vereine und -Gemeinschaften :
Der Mitgliedsbeitrag für die Leichtathletik-Abteilung und -Vereine beträgt ab dem 01.01.2016 ( neue fünfstufige Differenzierung )
-bei < = 25 Mitglieder : 150,- Euro/Jahr -bei < = 50 Mitglieder : 250,-Euro/Jahr -bei < = 100 Mitglieder : 300,- Euro/Jahr -bei < = 300 Mitglieder : 550,- Euro/Jahr -bei > = 301 Mitglieder : 780,- Euro/Jahr
und vormals / ab dem 01.01.2014
bei <= 100 Mitglieder : 325,- Euro/Jahr( bis 2013 : 260,-€ , bis 2007 : 130,-€ ) bei <= 300 Mitglieder : 520,- Euro/Jahr( bis 2013 : 416,-€ , bis 2007 : 208,-€ ) bei >= 301 Mitglieder : 650,- Euro/Jahr( bis 2013 : 520,-€ , bis 2007 : 260,-€ )
( Maßgebend für die Beitragsabrechnung ist der gemeldete Mitgliederbestand des Vorjahres )
Zusätzlich erhebt der FLVW noch eine Medienpauschale von 55,-€/Jahr
(Medienpauschale : bis 2014 noch 40,-€/Jahr )
Grundlage sinddie Durchführungsbestimmungen zur Finanzortnung des FLVW ( Abschnitt I , Buchstabe B ("Leichtathletik") Nr. 1 sowie für die Medienpauschale Buchstabe D ("Sonstige Abgaben").